Autoverkauf Vorbereitung

[toc]Steht der Autoverkauf bevor, müssen entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Schließlich soll der Käufer alle nötigen Papiere erhalten. Bestenfalls ist das Thema mit der Fahrzeugübergabe abgeschlossen und es treten keine Rückfragen mehr auf.
Damit Sie Ihre Autoverkauf-Vorbereitung ideal organisieren können, haben wir im Nachfolgenden alle relevanten Punkte für Sie zusammengetragen. Nutzen Sie unsere Zusammenstellung, um sich perfekt auf die Übergabe vorbereiten zu können. Und zögern Sie nicht, das kostenlose und unverbindliche Angebot von carbye.de anzunehmen: Den Online-Autoankauf durch einen geprüften Händler.

Autoverkauf vorbereiten: Zulassungsbescheinigung Teil II

Sowohl bei Verkauf an Autohändler als auch beim Verkauf an Privat: Einige Dokumente müssen in jedem Falle den Besitzer wechseln, damit die Fahrzeugübergabe reibungslos vonstatten gehen kann. Dazu zählt die Zulassungsbescheinigung Teil II, die auch heute noch umgangssprachlich als Fahrzeugbrief bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung zum Fahrzeug, die

  • die Anzahl der Vorhalter sowie den aktuellen Vorhalter (Vorbesitzer),
  • dem Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis (nicht mit TÜV gleichzusetzen) attestiert und
  • alle notwendigen Angaben zum Fahrzeug enthält.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist im eigentlichen Sinne keine Besitzurkunde. Sie zeigt nur an, welche Person oder welches Unternehmen im Moment verfügungsberechtigt ist. Prinzipiell stellt die Übergabe dieses Belegs also nicht gleich einen Besitzerwechsel dar. Dennoch darf sie in der Autoverkauf Vorbereitung nicht fehlen. Denn ohne sie wäre eine Neuzulassung des zu übergebenden Kraftfahrzeugs nicht möglich.

Theoretisch kann im Fahrzeugbrief auch eine Person vermerkt sein, die gar nicht der Besitzer ist. Denn den Besitz eines Gegenstandes, also zum Beispiel eines Autos, weist in erster Linie ein Kfz-Kaufvertrag nach. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass in der weit verbreiteten Meinung „Fahrzeugbrief = Besitzurkunde“ erhebliches Gefahrenpotenzial steckt. Groß ist die Überraschung bei Käufern, deren ursprünglich legal erworbenes Auto plötzlich beschlagnahmt wird, weil der vermeintliche Besitzer es ohne tatsächlichen Besitz verkauft hat. Dieser wurde dann nur durch den Fahrzeugbrief suggeriert. Insofern ist es dem Käufer nachzusehen, wenn dieser in erster Linie skeptisch ist. Eine gründliche Vorbereitung des Autoverkaufs räumt aber die meisten Unsicherheiten aus dem Weg.

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Autoverkauf-Vorbereitung bei finanzierten Fahrzeugen

Wer ein Fahrzeug via Autokredit finanziert und noch nicht abgezahlt hat, besitzt in der Regel nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Bank behält diesen als Sicherheit ein, um die unkontrollierte Ummeldung sowie den Verkauf des Fahrzeugs zu verhindern. Die Autoverkauf-Vorbereitung läuft in diesem Falle also auf das Auslösen des Fahrzeugs bei der Bank hinaus, damit der Fahrzeugbrief herausgegeben werden kann. Diese Auslöse kann entweder vom Verkäufer selbst erfolgen oder mit dem Käufer vereinbart werden, sofern der noch offene Finanzierungsbetrag nicht den Kaufpreis des künftigen Besitzers überschreitet.

Ist die Finanzierung ausgelöst, übersendet die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II. Einem Autoverkauf steht somit in diesem Punkt nichts mehr im Wege.

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stilllegungsbescheinigung

Im Zuge der Vorbereitung für den Autoverkauf darf auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, die früher Fahrzeugschein genannt wurde, nicht fehlen. Diese ist allerdings nur vorhanden, wenn das Kfz noch angemeldet ist. Wurde es im Vorfeld stillgelegt, ist der Fahrzeugschein entweder entwertet oder eingezogen worden. In diesem Falle sollten Sie für die Autoverkauf-Vorbereitung auf jeden Fall eine Stilllegungsbescheinigung parat haben, damit der Neubesitzer das Kraftfahrzeug wieder anmelden kann.

Vorher abmelden oder durch Käufer abmelden lassen?

Die Frage, ob das Fahrzeug zugelassen oder stillgelegt übergeben werden sollte, lässt sich nicht einfach beantworten. Im Regelfall ist es deutlich komfortabler, wenn eine gültige Zulassung existiert. Denn dann hat der Käufer die Möglichkeit, den Pkw direkt nach Abschluss des Kaufes bewegen zu können. Allerdings sollten in diesem Falle Vorsichtsmaßnahmen im Sinne des Verkäufers getroffen werden, auf die im Punkt „Kfz-Kaufvertrag“ näher eingegangen wird.

Wie kann der Käufer ein stillgelegtes Fahrzeug bewegen?

Das ist in der Regel nur dann möglich, wenn das Fahrzeug vor dem Geschäftsabschluss eine Neuzulassung erfährt. Dabei könnte es sich beispielsweise um ein Kurzzeitkennzeichen oder eine reguläre Zulassung handeln. Bei Verkäufen ins Ausland ist jedoch auch ein Ausfuhrkennzeichen möglich, während Autohändler direkt ein rotes Kennzeichen nutzen können.

Für diese Zulassungen wird allerdings oftmals die Zulassungsbescheinigung Teil II (also der Fahrzeugbrief) benötigt. Dieser sollte nicht einfach im Vorfeld ausgehändigt werden. Deshalb sollte entweder eine Kopie ausgestellt werden – oder der Käufer muss sich alleine darum kümmern, wie er das Fahrzeug bewegt.

Autoverkauf Vorbereitung: Scheckheft,  Unfälle und TÜV-Berichte

Damit Interessenten nicht die Katze im Sack erwerben müssen, ist eine transparente Vorbereitung des Verkaufs notwendig. Insbesondere das Scheckheft spielt eine große Rolle. Schließlich sind hier alle Service-Termine vermerkt. Außerdem lässt sich schlussfolgern, ob diese pünktlich wahrgenommen wurden.

Das ist wichtig: Denn die Wartung ist für den Zustand eines Kraftfahrzeugs das A und O. Ein verspäteter Ölwechsel kann beispielsweise zu einem erhöhten Verschleiß führen. Ist der Zahnriemen überfällig, bedeutet das für den Käufer ein Risiko sowie eine hohe Investition.

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Schäden im Vorfeld nennen

Ist das Auto leicht beschädigt oder hat es gar einen Unfallschaden erlitten, sollte das bereits im Vorfeld angesprochen werden. Wer diese Mängel verheimlicht, die Interessenten also täuscht, muss mit Konsequenzen rechnen. Schlimmer wird es noch, wenn ein Unfallwagen nicht als solcher verkauft wird. In diesem Falle wird häufig von arglistiger Täuschung gesprochen. Das lässt sich mit der richtigen Autoverkauf Vorbereitung vermeiden.
Letztlich stell eine transparente Kommunikation zwischen Verkäufer und dem potenziellen Käufer auch eine Art Vertrauensbasis her, die die weitere Abwicklung deutlich erleichtern kann.

Mit Reparaturen und ihrer Dokumentation punkten

Positiv auf den Preis können sich getätigte Reparaturen auswirken, sofern diese das finanzielle Risiko des potenziellen Käufers mindern. Das heißt: Wurden beispielsweise erst vor Kurzem die Bremsen in einer Fachwerkstatt gewechselt, so muss diese Reparatur für die nächsten Jahre nicht eingeplant werden. Das gilt für nahezu alle Verschleißteile, die im Lauf eines Autolebens ansonsten Kosten erzeugen würden. Lassen Sie sich diesen Vorteil im Zuge der Autoverkauf Vorbereitung nicht entgehen!

Das Inserat

Heutzutage funktioniert nahezu alles online. Auch das Inserat. Oder der einfache Autoverkauf via carbye.de. Deshalb können Sie auf verschiedene Plattformen zurückgreifen, auf denen der zu verkaufende Gebrauchte ansehnlich präsentiert werden kann. Doch Vorsicht: Auch hier lauern Stolpersteine, die es im Zuge der Autoverkauf Vorbereitung bestmöglich zum umgehen gilt.

Die Fotos

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Auch im Kfz-Bereich. Deshalb sollten Sie Ihr Fahrzeug bestmöglich in Szene setzen, bevor die Fotos dann den Weg ins Inserat finden. Wählen Sie nicht nur Bilder von der Außenansicht des Pkws. Auch der Zustand des Innenraums sollte gut dokumentiert werden. Last but not least müssen in jedem Falle Bilder von Schäden aufgenommen und hochgeladen werden, um potenzielle Käufer bestmöglich informieren zu können. Kfz-Kennzeichen hingegen sollten Sie bestenfalls vorher aus den Bildern entfernen.

Die Beschreibung

Versuchen Sie sich kurz zu fassen, nennen Sie alle relevanten Informationen zum Fahrzeug und listen Sie im Anschluss die Ausstattung auf. In der Beschreibung sollte beispielsweise auf Beschädigungen eingegangen werden. Oder aber auf sich positiv auswirkende Eigenschaften, wie bereits in diesem Artikel erwähnt. Der Interessent sollte sich dank Ihrer Autoverkauf Vorbereitung einen guten Überblick verschaffen können.

Die persönlichen Angaben

Oft gibt’s die Möglichkeit, Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse zum Inserat hinzuzufügen. Diese Optionen müssen nicht zwangsläufig genutzt werden. Denn Anbieter wie AutoScout24 ermöglichen den internen und anonymen Nachrichtenversand. Vor allem hinsichtlich der Telefonnummer ist Vorsicht geboten. Denn bei einer entsprechenden Attraktivität des Angebots kann es vorkommen, dass Sie unzählig oft angerufen werden. Auch kann nie sichergestellt werden, ob die Nummer nicht in irgendeiner Liste für Werbung landet, weil sie von der Seite des Inserats kopiert wurde.

Der Verkauf des Autos

Haben sich im Zuge der Autoverkauf Vorbereitung Interessenten gefunden, kann es prinzipiell losgehen. Es stehen Besichtigungstermine und Probefahrten an. Hier gilt es, sich als Verkäufer abzusichern. Dafür können sogenannte Probefahrtvereinbarungen genutzt werden, die bei Unfällen oder Bußgeldern belegen, wer zum Tatzeitpunkt über das Fahrzeug verfügte. Lassen Sie sich auf jeden Fall stets den gültigen Führerschein sowie den Personalausweis zeigen, um auf Nummer sicher zu gehen. Auch eine Sicherheitshinterlegung oder das Mitfahren im Fahrzeug können nicht schaden.

Kfz-Kaufvertrag

Die Fahrzeugpapiere, die Sie im Zuge der Autoverkauf Vorbereitung beisammen gesammelt haben, sollten erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags sowie nach Erhalt Geldes überreicht werden. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass der Kfz-Kaufvertrag gewissenhaft ausgefüllt wurde und dass die Daten des Käufers mit denen auf seinem Personalausweis übereinstimmen. Vermeiden Sie Falschangaben, vor allem in Bezug auf Unfälle. Und achten Sie in jedem Falle auf den Ausschluss der Gewährleistung, sofern Sie als Privatperson agieren.

Ist das Fahrzeug noch zugelassen, so sollte eine Meldung über den Besitzwechsel an die Versicherung sowie die Zulassungsstelle erfolgen. Schließlich hat der neue Besitzer nur einen geringen Zeitraum zur Verfügung, um das Auto ab- bzw. umzumelden. Und Sie wollen sicher nicht für Bußgelder oder ähnliches die Strafzettel erhalten oder womöglich Ärger mit der Versicherung bekommen, weil Sie dort noch immer als Halter des Kraftfahrzeugs hinterlegt sind.

Unser Tipp: Sparen Sie sich den Aufwand des Autoverkaufs in Eigeninitiative und greifen Sie auf carbye.de zurück. Wir ermöglichen Ihnen die reibungslose Veräußerung Ihres Pkws bei ausgewählten und geprüften Autohändlern.

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